Wir haben hier für Sie einige Fragen zum Grüne Erde-Darlehen zusammengefasst, die Sie sich womöglich stellen werden.
Wie sieht es steuerlich aus: Muss der Darlehensgeber Einkommenssteuer oder Kapitalertragssteuer entrichten?
Grundsätzlich sind Zinserträge zu versteuern, auch wenn die Auszahlung als Grüne Erde-Einkaufsgutschein erfolgt. Wenn Sie jedoch nicht selbständig erwerbstätig sind, können Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt Einkünfte bis zu EUR 730,– pro Jahr steuerfrei beziehen. D. h.: Bis zu einer Darlehenshöhe von EUR 18.250,– (bei 4 %) bzw. EUR 24.333,– (bei 3 %) müssen Sie die Zinseinkünfte daraus nicht versteuern. Auch die Grüne Erde führt von Ihren Zinsen keine KEST (Kapitalertragssteuer) ab. Das dürfen/müssen nur Banken.
Geht Ihr zusätzliches Einkommen über EUR 730,– hinaus, sind Sie zur Abgabe einer Einkommenssteuererkärung verpflichtet. Wie in Österreich üblich, gibt es eine komplizierte Einschleifregelung: Nur das Doppelte des EUR 730,– pro Jahr übersteigenden Betrages ist voll steuerpflichtig.
Beispiel: Ihr Gewinn beträgt EUR 1.200,–. Davon werden die steuerfreien EUR 730,– abgezogen = EUR 470,–. Das Doppelte davon ist EUR 940,–. Um diese EUR 940,– erhöht sich Ihre Steuerbemessungsgrundlage. Ab zusätzlichen Einkünften von EUR 1.460,– ist der Betrag voll zu versteuern.
Ist das Grüne Erde-Darlehensmodell gesetzlich gedeckt? Gibt es Probleme mit der Finanzmarktaufsicht?
Bei unserem Modell handelt es sich um ein sogenanntes „qualifiziert nachrangiges Darlehen“ – im Rahmen des am 1.9.2015 in Kraft getretenen Alternativfinanzierungsgesetzes. Wir haben damit eine auch rechtlich saubere Lösung gefunden.
Was passiert nach 5 Jahren, also nach Ablauf des Vertrages, wenn der Darlehensgeber den Vertrag verlängern möchte: Beträgt die Verzinsung dann ebenfalls 4 % bzw. 3 % pro Jahr?
Nach Ablauf von 5 Jahren kann sowohl der Darlehensgeber als auch die Grüne Erde das Darlehen kündigen. Falls keine der beiden Vertragsparteien das Darlehen kündigt, läuft das Darlehen mit den selben Konditionen weiter. Im Falle einer Kündigung wird der gesamte Darlehensbetrag an den Darlehensgeber zurückerstattet und der Vertrag erlischt. (Den genauen Kündigungsmodus finden Sie in unserer Broschüre, die Sie auf dieser Seite herunterladen können.)
Was passiert, wenn die Grüne Erde insolvent wird?
Die Grüne Erde ist nicht insolvenzgefährdet. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und ist jedes Jahr gewachsen. Wir sind ein sehr stabiles und erfolgreiches Unternehmen, das in über 30 Jahren lediglich dreimal ein geringes negatives Betriebsergebnis hatte. Auch die aktuelle Entwicklung ist erfreulich, die Zukunftschancen sind groß.
Die Darlehensgeber bekommen von uns umfassende Informationen, jährlich die aktuellen Bilanzkennzahlen sowie die Möglichkeit, sich persönlich in unserem Betrieb über den Fortgang der Geschäfte genau zu informieren. Es besteht völlige Transparenz.
Rein rechtlich wird bei einer Insolvenz die Forderung aus dem nachrangigen Darlehen nach Rückerstattung des nicht nachrangigen Fremdkapitals (z. B. Bankkredite) abgegolten. Dies führt in der Regel zu einem Verlust eines Teils oder auch des gesamten Kapitals für den Darlehensgeber. Aber: Die Grüne Erde ist durch die von Kunden bereits gewährten Darlehen schon jetzt von Banken de facto unabhängig. Mit Ausnahme von kurzfristigen Verbindlichkeiten (z. B. Lieferverbindlichkeiten), eines langfristigen ERP-Kredits und eines langfristigen Exportkredits gibt es daher kaum noch nicht nachrangige Forderungen. Eine Insolvenz ist daher noch unwahrscheinlicher und die Nachrangigkeit kein wesentlicher Nachteil.
Kann ich den Darlehensvertrag an eine andere Person weitergeben?
Nein, die Übertragbarkeit des Darlehens ist ausgeschlossen.
Was passiert mit dem Guthaben des Darlehensgebers im Todesfall?
Das Darlehen ist eine Forderung gegenüber der Grünen Erde, die in die Verlassenschaft des(r) Verstorbenen fällt. Das heißt, diese Forderung bleibt aufrecht und geht auf die gesetzlichen Erben über.
Welchen Einfluss hat das Alternativfinanzierungsgesetz auf bestehende Darlehen?
Durch dieses Gesetz ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen nur für Darlehensverträge ab 1.9.2015. An den vor diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträgen ändert sich nichts.
Welche Beträge können aufgrund der neuen Rechtslage angelegt werden?
Für neue Verträge gilt, dass Darlehen pro Darlehensgeber grundsätzlich mit einem Betrag von EUR 5.000,– pro Jahr beschränkt sind. Bei EUR 5.000,– übersteigenden Darlehen ist vom Darlehensgeber auf einem eigenen Formblatt bei Abschluss des Darlehensvertrages zu erklären, dass er höchstens das Doppelte seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens (über 12 Monate gerechnet) oder maximal zehn Prozent seines Finanzanlagevermögens investiert.
Kann ich mein Geld anonym anlegen?
Nein. Wir haben sowohl die Bestimmungen des Alternativfinanzierungsgesetzes als auch die Bestimmungen nach dem Geldwäschegesetz zu befolgen. Deshalb sind wir verpflichtet, die Identität aller unserer Darlehensgeber zu überprüfen. Darüber hinaus sind wir bei Beträgen über EUR 15.000,– verpflichtet, die Bestimmungen über Maßnahmen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Dazu müssen wir die Identität des Anlegers überprüfen und benötigen für das Zustandekommen des Darlehensvertrages die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter 07615 / 20 34 10 oder per E-Mail an beratung@grueneerde.com.